Satzung

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen

BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V.

Er hat den Sitz in Stuttgart und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben

Der BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. mit dem Sitz in Stuttgart verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Wohn- und Lebensqualität im Wohngebiet „Pragsattel” sowie die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

die Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen für das Wohngebiet „PragsatteI“ (Dornbuschweg, Hildebrandstraße, Im Götzen, Stresemannstraße, Unterer Dornbusch);

die Bekämpfung der Luftverschmutzung und Lärmbelastung am Pragsattel;

die Förderung der nachbarschaftlichen Beziehungen sowie der Nachbarschaftshilfe im Wohngebiet Pragsattel.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

Dem BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. können angehören:

  • ordentliche Mitglieder
  • jugendliche Mitglieder
  • Verbände, Vereine, Gesellschaften und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform, deren Tätigkeit und fachliches Interesse den Zielen des BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. entspricht.

Ordentliche Mitglieder sind Erwachsene.
Jugendliche Mitglieder von Geburt bis zum achtzehnten Lebensjahr.

§ 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird mittels schriftlichem Aufnahmegesuch, das an den Vorstand zu richten ist, beantragt. Bei Minderjährigen bedarf es zusätzlich der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, eine eventuelle Ablehnung zu begründen.

Mit der Aufnahme unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung und Regelungen des Vereinsrechts nach den §§ 21 bis 79 BGB.

Die Mitgliedschaft endet

  1. bei natürlichen Personen mit deren Tod
  2. nach schriftlicher Kündigung eines Mitglieds zum Ende des laufenden Geschäftsjahres; die Kündigung muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.
  3. ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
    1. wegen Nichterfüllung satzungsmäßiger Pflichten
    2. wegen vereinsschädigenden Verhaltens

Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit das Mitglied nicht von noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Verein (z.B. der Bezahlung rückständiger Beiträge).

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterrichtung über die vom BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. geplanten Vorhaben und die erzielten Fortschritte.

Die Mitglieder sind gehalten, die Organe des BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. nach besten Kräften bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen.

§ 6 Beiträge und Spenden

Die zur Erfüllung der Vereinszwecke notwendigen Mittel werden aufgebracht:

1. durch Beiträge

Der jährliche MitgIiedsbeitrag wird alljährlich von der Mitgliederversammlung für das Folgejahr bestimmt.

Im Bedarfsfalle kann die Mitgliederversammlung auch die Erhebung eines außerordentlichen Beitrags mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche dem Verein gegenüber.

Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen am Jahresbeginn zu entrichten.

Der Jahresbeitrag, fällig bei Eintritt, beträgt für

  • Ordentliche Mitglieder (Stand: 17. Jan. 2012)
    1. Hausbesitzer 40,00 €
    2. Mieter 20,00 €

    jeweils mit Ehegatten und im gleichen Haushalt lebenden Kindern

  • Verbände, Vereine, Firmen und Gesellschaften 250,00 €

2. durch Geldspenden

Die Mittel dürfen nur den gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben dienen und hierzu auch angesammelt werden. (§ 5, Ziff. 4, Gem.VO.).

Die Verwaltungsaufgaben sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden alljährlich statt
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind unverzüglich einzuberufen
    1. auf Verlangen von mindestens 3 Mitgliedern des Vorstands
    2. auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder des BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V.

Die Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an das Stimmrecht auszuüben.

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. Das passive Wahlrecht beginnt vom vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr an.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand durch einfachen Brief. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Tag der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend sind.

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.

In der Mitgliedenrersammlung kann nur über Anträge abgestimmt werden, die mindestens 2 Tage vorher schriftlich vorgelegen haben; es sei denn, dass die Mitgliederversammlung die Dringlichkeit des Antrags mit Zwei-Drlttel-Mehrheit anerkennt.

Die gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und durch den Protokollführer und den 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  1. Entgegennahme des Jahresberichts, des Kassenprüfberichts, Entlastung des Vorstands
  2. Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer, bei Bedarf der Arbeitsgruppenleiter
  3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

Der Vorsitzende des Vorstands oder ein von ihm bevollmächtigtes Mitglied des Vorstands führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung.

Ist der Vorsitz durch vorgenannte Regelung nicht festgelegt, so führt den Vorsitz einer der stellvertretenden Vorsitzenden.

§ 9 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden
    3. dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
    4. dem Schatzmeister
    5. dem Schriftführer

    Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt sofort nach der Wahl und endet mit dem Ablauf des 3. Geschäftsjahres danach. Wiederwahl ist zulässig.

  2. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist insbesondere zuständig für
    1. die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    2. alle Entscheidungen, die Vereinsinteressen berühren
    3. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
    4. Bewilligung von Ausgaben; ab 150,00 € mit zwei Unterschriften
    5. der Schatzmeister ist für die Verwaltung der Mittel verantwortlich. Er ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung jährlich einen schriftlichen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten.
  3. Der BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V.wird in allen Angelegenheiten durch den Vorsitzenden und die zwei Stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, wobei jeder von diesen einzelvertretungsberechtigt ist.Der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB.
  4. Innerhalb der Vereinsführung können vom Vorstand in Einzelfällen Vereinsmitglieder und auch Dritte zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen ermächtigt und bevollmächtigt werden.

§ 10 Haftung

Der BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. haftet nur mit dem Vereinsvermögen.

§ 11 Rechnungsprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich aus dem Kreis Mitglieder zwei ehrenamtliche Rechnungsprüfer. Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss zu prüfen ihre Feststellungen zu
dokumentieren.

§ 12 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

  1. Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Antrag der Satzungsänderung muss im Wortlaut in der Einladung aufgeführt sein.
  2. Die Auflösung des BÜRGERVEREIN PRAGSATTEL e.V. kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen auf einen Termin, der mindestens 4 Wochen nach der beschlussunfähig gebliebenen Mitgliederversammlung liegen muss. Diese Mitgliederversammlung ist auf jeden Fall beschlussfähig.
  3. Der Auflösungsbeschluss bedarf der zwei-drittel- Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Olgäle-Stiftung – Stiftung für das kranke Kind e.V. mit Sitz in Stuttgart, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Januar 2010

Mitgliedschaft beantragen: siehe Kontakt (Download Antrag)